
WirtschaftsstandortSteueranreizeDer belgische Staat hat zahlreiche neue Steuerregelungen getroffen und Steueranreize geschaffen, um die Attraktivität Belgiens als Investitionsstandort weiter zu steigern. Belgien ist europaweit eines der Länder mit dem interessantesten und attraktivsten Geschäftsumfeld. Die folgende Tabelle enthält eine Übersicht zu den wichtigsten Steueranreizen für ausländische Unternehmen, die sich in Brüssel niederlassen. Vorabentscheidungen in Steuerfragen (Vorabbescheide)
Der Vorabbescheid muss dem Antragsteller binnen drei Monaten erteilt werden. Binnen 15 Tagen ab dem Datum der vollständigen Einreichung müssen die Steuerbehörden den Steuerzahler über den Zeitrahmen in Kenntnis setzen. Eine positive Entscheidung hat eine Gültigkeit von bis zu 5 Jahren. Fiktiver Zinsabzug für Eigenkapital (Notional Interest Deduction)Sämtliche in Belgien als Steuerinländer registrierten Gesellschaften sowie die belgischen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen dürfen für ihr eingesetztes Eigenkapital einen fiktiven Zinsabzug geltend machen. Dieser spiegelt die wirtschaftlichen Kosten für den Einsatz von Eigenkapital wider und entspricht der Höhe einer langfristigen risikofreien Finanzierung. Dieser fiktive Zinsabzug für Eigenkapital tritt ab dem Veranlagungsjahr 2007 in Kraft, d. h. für sämtliche zum 31. Dezember 2006 und später endenden Geschäftsjahre. Für das Veranlagungsjahr 2007 gilt ein Satz von 3,442%. Für Kleinbetriebe beträgt der Satz 3,942%. Für die Anwendung dieser Bestimmung ist kein Vorabbescheid erforderlich. Wenn im Anrechungsjahr keine ausreichend hohe Steuerlast vorliegt, kann dieser Verlustabzug bis zu sieben Jahre lang übernommen werden. Kapitalerträge aus AktienKapitalerträge aus der Veräußerung von Aktien durch ein belgisches Unternehmen sind steuerfrei, wenn die betreffenden Aktien unter das Schachtelprivileg fallen. Um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu gelangen, ist weder eine Mindestverweildauer im Portfolio noch eine Mindestbeteiligung erforderlich. Ausländische FührungskräfteBelgien kennt einen besonderen Steuerstatus für Ausländer, die nach Belgien versetzt werden, um für ein belgisches Unternehmen tätig zu sein, das einen internationalen Charakter aufweist oder das einer internationalen Gruppe angehört. Dieser Steuerstatus gilt für ausländische Führungskräfte, die nach Belgien versetzt werden oder die direkt von außerhalb Belgiens eingestellt werden. Zeitweilig nach Belgien entsandte ausländische Führungskräfte gelten für den belgischen Fiskus als Steuerausländer. Das bedeutet, dass der Expatriate nur für den Teil seines Einkommens steuerpflichtig ist, der einen Bezug zur Tätigkeit in Belgien aufweist, sowie für sonstiges Einkommen aus belgischen Quellen. FinanzhilfenDie Befugnis zur Gewährung von Finanzhilfen der öffentlichen Hand liegt in Belgien vor allem bei den Behörden der Regionen. Die Regierung von Brüssel gewährt drei Arten von Finanzhilfen: für Investitionen, für Forschung und Entwicklung sowie für Beschäftigung und Ausbildung. Hier unterhalb sehen Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Finanzhilfen für ausländische Unternehmen, die sich in Brüssel niederlassen. Eingehendere Informationen über sämtliche Finanzhilfen und Unterstützungen in der Region erhalten Sie unter www.ecosubsibru.be oder von einem Berater der Brussels Enterprise Agency. Allgemeine InvestitionenDiese Anreize sind für Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen verfügbar, die bis zu 25% Zuschuss zu Neuinvestitionen erhalten können. Die Investitionen müssen als notwendig für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens eingestuft werden und sie müssen in Brüssel getätigt werden. Bestimmte Branchen sind jedoch ausgeklammert, wie etwa Banken, Versicherungen, Immobilien, Gesundheitswesen sowie Rechtsanwälte und Notare. Weitere Kriterien, wie etwa die Höhe und der genaue Ort der Investition, sind ausschlaggebend für den im Einzelnen gewährten prozentualen Anteil. Forschung und Entwicklung (F&E)a) Industrielle Forschung Förderungsberechtigt sind Unternehmen, die ihre gesamte oder einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Brüssel abwickeln, den Nachweis der Wichtigkeit des betreffenden F&E-Projekts bzw. der betreffenden F&E-bezogenen Dienstleistungen für ihre Entwicklungsstrategie erbringen sowie aufzeigen können, dass eine positive Auswirkung auf Wirtschaft, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung in der Region zu erwarten ist. Jedes Unternehmen, das ein industrielles Forschungsprojekt durchführen möchte, kann staatlich Finanzhilfen erhalten, und zwar in Form einer Subvention von bis zu 50% der Ausgaben für die Projektdurchführung. Dieser Prozentsatz kann bei Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen sogar noch weiter gesteigert werden. b) Vorfinanzierung von Entwicklungsanstrengungen Förderungsberechtigt sind Unternehmen, die ihre gesamte oder einen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Brüssel abwickeln, die den Nachweis der Wichtigkeit des betreffenden F&E-Projekts bzw. der betreffenden F&E-bezogenen Dienstleistungen für ihre Entwicklungsstrategie erbringen sowie aufzeigen können, dass eine positive Auswirkung auf Wirtschaft, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung in der Region zu erwarten ist. Die förderungsberechtigten Unternehmen können eine Subvention von bis zu 25% der Ausgaben für die Projektdurchführung erhalten. Ferner können sie einen rückzahlungspflichtigen Vorschuss von bis zu 40% dieser Ausgaben erhalten. Dieser Vorschuss muss zur Gänze zurückbezahlt werden, sobald das geförderte Projekt das Stadium der erfolgreichen wirtschaftlichen Verwertung erreicht. Dieser Prozentsatz kann bei Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen sogar noch weiter gesteigert werden. Finanzielle Unterstützung für Gutachten und BeraterleistungenIn bestimmten Fällen werden Investitionsförderungen für Gutachten zu wirtschaftlichen, technischen oder finanziellen Fragen gewährt. Diese Gutachten müssen durch externe Berater mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung erstellt werden. Die Region Brüssel-Hauptstadt übernimmt die Hälfte der Gesamtkosten, bis zu einem Maximalbetrag von € 125.000 pro Gutachten. Personalbeschaffung und SchulungenIn Brüssel ansässige Unternehmen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf Sonderanreize im Zusammenhang mit Personalbeschaffung und Mitarbeiterschulungen. Diese Maßnahmen senken die Personalkosten des Mitarbeiters durch Ermäßigungen auf die gesetzlichen Sozialabgaben oder durch Finanzunterstützungen für Mitarbeiterschulungen. Personalbeschaffungsanreize sind stets zeitlich beschränkt und beziehen sich auf die Einstellung spezifischer Beschäftigtenkategorien. So können Arbeitgeber, die einer Person ihr erstes Beschäftigungsverhältnis geben bzw. die junge, ungelernte Arbeitskräfte oder Arbeitslose einstellen, spezifische Erleichterungen der Lohnkosten erhalten. ExportbeihilfenUnter bestimmten Umständen können Klein- und mittelständische Unternehmen Finanzanreize als Beihilfen zu Geschäftsreisen, für die Teilnahme an internationalen Fachmessen, für die Erstellung von Materialien zur Exportförderung, für die Inanspruchnahme ausländischer Handelsberater sowie für die Entsendung ihrer Mitarbeiter zu Exportschulungen erhalten. F&EKontext
Brüssel zählt zu den europäischen Drehscheiben für naturwissenschaftliche Forschung und modernste Technologien. In diesem Bereich wird seit langem eine proaktive Politik verfolgt, gestützt auf die vorhandenen Stärken: vier universitäre Exzellenzzentren und vier Fachhochschulen, drei Medizinfakultäten und Universitätskrankenhäuser sowie eine ganze Reihe öffentlicher und privater Forschungszentren. In diesem dichten intellektuellen Netz bestehen enge Verknüpfungen der universitären Forschungszentren mit den im Brüssel ansässigen Hightech-Unternehmen. Die naturwissenschaftliche Forschung in der Region Brüssel-Hauptstadt ist vor allem auf hoch spezialisierte Bereiche und modernste Technologien ausgerichtet, wie etwa Informationstechnologie, Ausrüstungen und Verfahren auf dem neuesten Stand der Technik, elektromechanisches Ingenieurwesen, Biotechnologie und Biowissenschaften, medizinische Forschung und Umweltschutz. Strategische SchlüsselbereicheDie naturwissenschaftliche Forschung in der Region Brüssel-Hauptstadt konzentriert sich auf zwei Schlüsselbereiche:
Erste Anlaufstelle für EU-finanzierte Forschung und länderübergreifende technologische ZusammenarbeitDie Brussels Enterprise Agency (BEA) wird durch die Region Brüssel-Hauptstadt finanziert. Zu ihrem Auftrag gehört die Unterstützung von Wirtschafts- oder Forschungsinitiativen im Rahmen der länderübergreifenden technologischen Zusammenarbeit. Die BEA bietet außerdem maßgeschneiderte Unterstützung für derzeitige oder potentielle Teilnehmer von EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung. Die mögliche Unterstützung erstreckt sich u. a. auf Partnersuche, Projektprüfung, Finanzfragen und geistige Eigentumsrechte bei der Vertragserstellung usw. Die BEA ist die Muttergesellschaft des regionalen Verbindungszentrums für Innovationen, des Brussels Innovation Relay Centre (BIRC). Das BIRC ist eines von 78 IRCs: Es gehört zum größten Technologietransfernetzwerk der Welt. Die Agentur fungiert außerdem als Nationale Kontaktstelle (NKS) für die Aktivitäten von KMUs im EU-Rahmenprogramm Hauptsitze und Shared Service CentersFür alle internationalen Unternehmen, die Effizienzsteigerung durch Schaffung europaweiter Strukturen anstreben, ist die Entscheidung für Brüssel geradezu zwangsläufig. In ganz Westeuropa gibt es keinen besseren Standort. Regionale HauptsitzeBei der Wahl des Standorts für ihren europäischen Hauptsitz treffen viele US-amerikanische und japanische multinationale Unternehmen eine auf der Hand liegende Entscheidung: Brüssel. Die Gründe sind offensichtlich: Die Nähe zum Zentrum der Macht in der EU ist von höchster Bedeutung. Doch Brüssel ist auch der Standort der Wahl für regionale Niederlassungen. Es liegt im Herzen des einzigen Landes in Europa, in dem Französisch, Niederländisch und Deutsch offizielle Sprachen sind. (Englisch ist in Brüssel ebenfalls weit verbreitet.) Für Unternehmen, die eine regionale Niederlassung einrichten möchten, um die Märkte in den Benelux-Ländern sowie in Frankreich und Deutschland zu bedienen, gibt es eine Fülle von Argumenten, um sich für Brüssel zu entscheiden. Die Vorzüge von Brüssel:
Shared Service Centers (SSC)Die gemeinsame Nutzung bzw. das Outsourcing von grundlegenden Geschäftsfunktionen, wie etwa Buchhaltung, Finanzen, Kundenbetreuung und Personalwesen, ermöglicht internationalen Unternehmen eine Konsolidierung und Rationalisierung ihrer Ressourcen. Die Entscheidung über den Standort des SSC eines Unternehmens sollte sich auf wirtschaftliche Kriterien und die Verfügbarkeit eines umfangreichen Angebots an qualifizierten Mitarbeitern stützen. Es überrascht nicht, dass Brüssel zu den beliebtesten Standorten in Europa zählt. Warum sollten Sie Brüssel als Standort für das SSC Ihres Unternehmens wählen? Mehrsprachige, bestens ausgebildete Arbeitskräfte Wettbewerbsfähige Löhne Ausgezeichnete Telekommunikationsinfrastruktur Hoch qualifizierte ArbeitskräfteDie Stadt ist offiziell zweisprachig, und 30% der Einwohner von Brüssel sind ausländischer Herkunft. Das bedeutet, dass ein großes Angebot von Arbeitskräften verfügbar ist, die mehrere Sprachen fließend beherrschen. Hier finden Sie ohne Schwierigkeiten Mitarbeiter, die eine Vielzahl von Sprachen sprechen. Der European Cities Monitor 2006 (produziert von Cushman and Weakfield Healey & Baker) zeigt Brüssel auf Platz 5 in Europa beim Angebot an qualifizierten Arbeitskräften sowie auf Platz 2 bei den Sprachkenntnissen. Einer anderen, durch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) durchgeführten Untersuchung zufolge weisen die belgischen und insbesondere die Brüsseler Beschäftigten eine der höchsten Produktivitätsraten der Welt auf. Die Schulen und Universitäten haben Weltklasse und bringen Arbeitskräfte hervor, die bestens ausgebildet sind. Circa 35% der 1 Million Einwohner von Brüssel verfügen über einen Hochschulabschluss. Was die Wirtschaftsausbildung anbelangt, so liegt Belgien nach Großbritannien auf dem weltweiten 2. Platz. Mieten und InfrastrukturBüroflächenmarktDas Finden der richtigen Immobilien zu erschwinglichen Preisen zählt zu den Schlüsselelementen bei jeder Standortentscheidung. Untersuchungen unterschiedlicher Immobilienagenturen weisen auf die wettbewerbsgünstige Position des Großraums Brüssel im Vergleich zu anderen europäischen Städten hin. Bei dieser „Grundmiete“ handelt es sich um die höchste Miete auf dem freien Markt, die für Büroflächen der höchsten Qualität und Ausstattung an den besten Standorten des jeweiligen Markts zum Erhebungsstichtag zu erwarten ist. GewerbeflächenmarktWas Gewerbeflächen anbelangt, so ist Brüssel im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstädten nach wie vor äußerst wettbewerbsfähig, wie kürzlich durchgeführte Erhebungen von Jones-Lang LaSalle aufgezeigt haben. Unterstützung und Infrastruktur der Brussels Regional Development Agency (BRDA)Die BRDA, die öffentliche Agentur für die Brüsseler Regionalentwicklung, entwickelt und verwaltet Gewerbegelände, naturwissenschaftliche Forschungsparks sowie renovierte Immobilien für den gewerblichen Einsatz. Diese Gewerbegelände und Forschungsparks stehen Unternehmen offen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl, der Wertschöpfung und der Umweltfreundlichkeit. Im Allgemeinen sind Baugrundstücke in Gewerbegeländen und Forschungsparks im Rahmen von langfristigen Pachtverträgen erhältlich, während renovierte Gebäude und Unternehmensmodule gekauft oder gepachtet werden können. Die Liste der von der BRDA angebotenen Standorte finden Sie unter http://www.brda.irisnet.be/.
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