
UnternehmensgründungRechtsformenTochtergesellschaft oder Zweigniederlassung
HaftungMit der Gründung einer Tochtergesellschaft schafft die Muttergesellschaft
eine separate juristische Person. Die Haftung einer belgischen Tochtergesellschaft
ist auf deren eigenes Kapital beschränkt, so dass die Gesellschafter maximal
in der Höhe des von ihnen gezeichneten Kapitals haften. Anwendbares RechtEine belgische Tochtergesellschaft unterliegt im Wesentlichen belgischem Recht, selbst wenn das Unternehmen von außerhalb Belgiens kontrolliert oder nach ausländischem Recht registriert ist. Wenn die Geschäfte der Tochtergesellschaft von einem Ort innerhalb des belgischen Hoheitsgebiets kontrolliert werden, gilt in jedem Fall belgisches Recht. Da die Rechtspraxis von einer engen Zusammengehörigkeit der belgischen Zweigniederlassung mit dem ausländischen Mutterunternehmen ausgeht, wird eine derartige Zweigniederlassung in der Regel nicht als belgisches, sondern als ausländisches Unternehmen behandelt. Diese Unterscheidung kann etwa beim Marketing und bei Zolltarifen von erheblicher Bedeutung sein. Unterschiedliche GesellschaftsformenJeder Investor, der in Belgien ein Unternehmen gründen möchte, muss entscheiden, welche der möglichen Gesellschaftsformen sich für seine Zwecke am besten eignet. Die häufigsten Gesellschaftsformen für Unternehmen sind die Aktiengesellschaft (N.V./S.A.), die GmbH (bvba/sprl) und die Genossenschaft (cv/sc). Die Aktiengesellschaft (N.V./S.A.)Eine Aktiengesellschaft eignet sich am besten für größere Unternehmen. Eine Aktiengesellschaft kann nämlich frei übertragbare Inhaberaktien ausgeben. Das Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt € 61.500. Es muss ein mindestens dreiköpfiger Vorstand ernannt werden. Sofern es nicht mehr als zwei Gründer oder Aktionäre gibt, reicht ein zweiköpfiger Vorstand aus. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bvba/sprl)Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich am besten für kleine, nicht-börsennotierte Unternehmen. Das belgische Gesellschaftsrecht sieht relativ einfache und flexible Regeln für den Betrieb vor. Das Mindestkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt € 18.550, von denen € 6.200 zum Zeitpunkt der Gründung durch den/die Gründer einbezahlt werden müssen. Die Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind stets im Handelsregister eingetragen. Eine bvba/sprl wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet. Genossenschaft (cv/sc)Die Genossenschaft ist eine sehr flexible Rechtsform. Es gibt zwei Arten von Genossenschaften: eine mit unbeschränkter Haftung (cvoha/scris) und eine mit beschränkter Haftung (cv/sc). Eine cv/sc wird mittels notarieller Urkunde gegründet. Zur Gründung werden mindestens drei Genossenschafter benötigt. Das Kapital einer cv/sc setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Registrierung Ihres UnternehmensHier unterhalb finden Sie Erläuterungen zu den verschiedenen Formalitäten bei der Einrichtung eines Betriebs, wobei die angegebene Reihenfolge einzuhalten ist. Verfahren zum Eröffnen einer ZweigniederlassungUm eine Zweigniederlassung zu eröffnen, muss der Vorstand des ausländischen Mutterunternehmens einen entsprechenden formgerechten Beschluss fassen, sowie einen weiteren formgerechten Beschluss über die Ernennung eines bevollmächtigten Vertreters zur Führung der Geschäfte der belgischen Zweigniederlassung. Von diesen Beschlüssen sowie von der Gründungsurkunde und der Satzung der Gesellschaft muss durch einen in Belgien entsprechend zugelassenen Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung erstellt werden. Diese beglaubigte Übersetzung muss im Belgischen Staatsblatt (Moniteur Belge) veröffentlicht werden. Die jüngste Bilanz des ausländischen Mutterunternehmens muss übersetzt und bei der Belgischen Nationalbank eingereicht werden. Nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt muss die Zweigniederlassung beim zentralen belgischen Unternehmensregister BCE (Banque-carrefour des entreprises) eine Unternehmensnummer beantragen, und im Anschluss daran bei der Umsatzsteuerabteilung der Steuerverwaltung die Umsatzsteuernummer. Über die Aufwendungen für Rechts- und Steuerberater hinaus entstehen bei der Eröffnung einer Zweigniederlassung in jedem Fall folgende Kosten:
Verfahren zum Eröffnen einer TochtergesellschaftDie rechtlichen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft sind für sämtliche Rechtsformen von Unternehmen gleich. Das Gründungsverfahren umfasst folgende Schritte: Erstellung einer Gründungsurkunde und eines Geschäftsplans, notarielle Beglaubigung und Registrierung der Gründungsurkunde, Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt (Moniteur belge), Beantragung einer Unternehmensnummer bei der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank BCE sowie einer Umsatzsteuernummer bei der Steuerverwaltung. Über die Aufwendungen für Rechts- und Steuerberater hinaus entstehen bei der Gründung einer Gesellschaft in jedem Fall folgende Kosten:
Eröffnung eines BankkontosDieses Bankkonto wird für sämtliche geschäftlichen Transaktionen genutzt. Die Kontonummer sollte auf sämtlichen Rechnungen, Dokumenten und Korrespondenzstücken angegeben werden. Die Eröffnung eines Bankkontos ist völlig kostenlos. Registrierung bei der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank BCE. Jeder in Belgien tätige Wirtschaftsbetrieb muss einen ordnungsgemäßen Sitz bei der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank BCD (Banque-carrefour des entreprises) registrieren. Für die Registrierung bei der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank BCE werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
Sobald die Registrierung bei der zentralen belgischen Unternehmensdatenbank BCE erfolgt ist, erhält das Unternehmen eine Unternehmensnummer, die auf sämtlichen Korrespondenzstücken, Dokumenten und Rechnungen angegeben werden muss. BerufszulassungIn bestimmten Fällen benötigen Sie eine Berufszulassung seitens der zuständigen belgischen Behörden, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen dürfen.
UmsatzsteuerregistrierungUnter bestimmten Umständen sind Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Sobald Sie Ihre Unternehmensnummer erhalten haben, sollten Sie eine Umsatzsteuernummer beantragen. Kranken- und SozialversicherungJedes Unternehmen, das in Belgien Mitarbeiter beschäftigt, muss sich
beim Landesamt für soziale Sicherheit (ONSS) registrieren. In den meisten
Fällen wird der Arbeitgeber ein Lohnbuchhaltungsbüro beauftragen, das
sich um sämtliche administrativen Formalitäten hinsichtlich Lohnzahlung
und Sozialversicherung kümmert.
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