Die Vorzüge von Brüssel
In Brüssel investieren
Arbeiten in Brüssel

Arbeitserlaubnis    

EU-Bürger

peopleEU-Bürger benötigen für eine Tätigkeit in Belgien keine Arbeitserlaubnis. Ihr Personalausweis bzw. Reisepass reicht aus, um nach Belgien einzureisen, hier ihren Wohnsitz zu nehmen und zu arbeiten.

Nicht-EU-Bürger

  • Aufenthaltsgenehmigung
    Für Nicht-EU-Bürger, die länger als drei Monate in Belgien bleiben möchten, gilt Visumspflicht. Vor der Einreise nach Belgien müssen diese Personen bei der belgischen Botschaft oder einem belgischen Konsulat in dem Land, in dem sie ihren ständigen Aufenthalt haben, ein vorläufiges Einreisevisum beantragen.
  • Arbeitserlaubnis (für abhängig Beschäftigte) 
    Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für einen Ausländer muss durch den Arbeitgeber bei dem für den Arbeitgeber zuständigen örtlichen Arbeitsamt eingereicht werden. Eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung in Brüssel muss beim Arbeitsamt der Region Brüssel-Hauptstadt (ORBEM) beantragt werden. Unternehmen, die eine erhebliche Investition in Belgien beabsichtigen, erhalten u. U. eine Vorzugsbehandlung.
  • Gewerbekarte (Carte professionnelle, für Selbständige)
    Selbstständige, die eine Tätigkeit in Belgien aufnehmen möchten, müssen bei der belgischen Botschaft oder einem belgischen Konsulat in dem Land, in dem sie ihren ständigen Aufenthalt haben, eine entsprechende Gewerbekarte (Carte professionnelle) beantragen. Wenn die betreffende Person ihren Hauptwohnsitz bereits in Belgien hat, kann der Antrag bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Arbeitsverträge

Nach belgischem Recht muss ein Arbeitsvertrag bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Es dürfen spezifische Bestimmungen aufgenommen werden, wie etwa eine Probezeit, ein Wettbewerbsverbot, Schlichtungsbestimmungen usw. Es gibt unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen:

Nach der Dauer des Arbeitsvertrags:

  • befristeter Arbeitsvertrag
  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Zeitarbeitsvertrag
  • Werkvertrag

Nach dem Umfang der täglichen Arbeitszeit:

  • Vollzeitvertrag
  • Teilzeitvertrag

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist keine Abfindung fällig, es müssen jedoch bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Dabei gelten für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Kündigungsfristen. Die Berechnung erfolgt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Die Vertragspartei, von der die Kündigung ausgeht, muss der anderen diese Kündigung in Form eines eingeschriebenen Briefs zuleiten. Bei einer „schwerwiegenden Verfehlung“ seitens einer der Vertragsparteien kann das Arbeitsverhältnis jederzeit fristlos beendet werden, wobei diese Beendigung jedoch innerhalb von drei Tagen ab Eintreten der genannten Verfehlung erfolgen muss.

Ein Arbeitsvertrag kann eine Probezeit nennen. Diese dient dazu, dass die Vertragsparteien ermitteln können, ob das Beschäftigungsverhältnis zur beiderseitigen Zufriedenheit ist. Die Probezeit muss auf jeden Fall vor dem Inkrafttreten des Arbeitsvertrags schriftlich niedergelegt werden. Die Probezeit beträgt bei Arbeitern mindestens 7 Tage und höchstens 14 Tage. Bei Angestellten gilt ein Mindestzeitraum von 1 Monat. Der Maximalzeitraum beträgt je nach Gehaltshöhe 6 oder 12 Monate.

Nützliche Links:

ORBEM-BGDA
Arbeitsministerium

Entlohnung und Sozialversicherung 

Registrierung, Versicherung und Arbeitsbestimmungen

Jeder Arbeitgeber muss sich beim Landesamt für soziale Sicherheit (ONSS) registrieren. In den meisten Fällen wird der Arbeitgeber die Dienste eines Lohnbuchhaltungsbüros in Anspruch nehmen, das in seinem Namen den Zahlungsverkehr mit den belgischen Bundesbehörden abwickelt (Kinderbeihilfen, Krankenversicherung und Rentenversicherung).

Eine der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers ist der Abschluss einer Arbeitsunfallversicherung. Der Arbeitgeber muss auch Betriebsrichtlinien erlassen und ein Beschäftigtenverzeichnis führen.

Entlohnung

accountDie Berechnung der Entlohnung für einen Mitarbeiter unterliegt einer Reihe von Gesetzen, Richtlinien und tarifvertraglichen Vereinbarungen und unterscheidet sich je nach Branche. Es gibt Lohnbuchhaltungsbüros, die diese Aufgaben gegen eine angemessene Gebühr übernehmen.

Die Entlohnung wird in der Regel auf Monatsbasis vereinbart und wird normalerweise zum Monatsende per Überweisung bezahlt. Die meisten Tarifverträge sehen für die Beschäftigten einen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt (100% eines normalen Monatsgehalts) sowie Urlaubsgeld vor (volles Monatsgehalt + ein Zuschlag von 89% des Monatsgehalts für die Urlaubszeiten). Die Löhne sind an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt.

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter auch durch anderweitige Leistungen entlohnen, so genannte „Sachbezüge“. Derartige alternative Vergütungen sind in der Regel steuerlich attraktiv und ermöglichen einem Unternehmen eine Verringerung seiner Sozialabgaben. Mögliche Sachbezüge sind u. a.: Firmenwagen, Mobiltelefon, betriebliche Rentenversicherung oder Aktienoptionen.

Sozialabgaben

Das belgische Sozialversicherungsrecht enthält spezifische Regelungen für Arbeitslosengeld, Altersrenten, Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsrenten, Familien- und Kinderbeihilfe, Arbeitsunfälle sowie Krankenversicherung.

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind verpflichtend. Arbeiter und Angestellte zahlen 13,07% vom Lohn bzw. Gehalt, während die Arbeitgeber je nach Branche Sozialabgaben zwischen 32 und 38% des Bruttolohns zu tragen haben. Die Sozialabgaben werden aufgrund des Bruttolohns berechnet, wobei der Arbeitnehmeranteil durch den Arbeitgeber einbehalten und direkt an die zuständigen Körperschaften abgeführt wird.

Im Wesentlichen gibt es in Belgien folgende Steuern:

  1. Direkte Steuern (bei Privatpersonen: Einkommensteuer; bei Unternehmen: Körperschaftsteuer)
  2. Indirekte Steuern (Umsatzsteuer und Registrierungsgebühren)
  3. Sonstige Steuern (Erbschaftsteuer, Umweltsteuer, Gemeindesteuern)

 

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