Die Vorzüge von Brüssel
In Brüssel investieren
Steuerübersicht

Direkte Steuern

Ein Investor, der eine Geschäftstätigkeit in Belgien aufnehmen möchte, kann entweder eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen oder auch als Selbständiger arbeiten. Die letztendliche Entscheidung wird auch durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden.

Einkommensteuer

taxNatürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Belgien unterliegen auf ihre gesamten weltweiten Einkünfte der Einkommensteuerpflicht. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens werden sämtliche Einkommensarten addiert: Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit und aus abhängiger Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Einkünfte aus Wertpapieren sowie sonstige Einkünfte.

Als Steuerinländer gilt jede natürliche Person, deren Hauptwohnsitz oder deren wirtschaftlicher Interessenmittelpunkt sich in Belgien befindet. Steuerausländer unterliegen der belgischen Steuerpflicht dagegen nur für den Teil ihres Einkommens, der aus belgischen Quellen stammt.

Ein besonderer Steuerstatus gilt für ausländische Führungskräfte, die nach Belgien versetzt werden oder die direkt von außerhalb Belgiens eingestellt werden (siehe „Steueranreize“).

Die Steuerprogression bei der Einkommenssteuer für das Einkommensjahr 2006 (Veranlagungsjahr 2007) lautet wie folgt:

  • € 0 bis € 7.290: 25%
  • € 7.290 bis € 10.380: 30%
  • € 10.380 bis € 17.300: 40%
  • € 17.300 bis € 31.700: 45%
  • Über € 31.700: 50%

Körperschaftsteuer

Unternehmen und sonstige gewinnorientierte juristische Personen, die ihren Hauptsitz, den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder den Sitz ihrer Geschäftsleitung in Belgien haben, unterliegen der belgischen Körperschaftsteuerpflicht. Diese Unternehmen unterliegen der belgischen Körperschafsteuerpflicht für ihre weltweiten Gewinne.

Sofern das belgische Unternehmen allerdings Gewinne in einer ausländischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung erwirtschaftet, so sind diese Gewinne von der Steuerpflicht ausgenommen, wenn zwischen Belgien und dem betreffenden Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht.

Ausländische Gesellschaften unterliegen u. U. der belgischen Körperschaftsteuerpflicht, wenn sie über eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Belgien tätig sind (dauerhafte Niederlassung).

Der normale Satz der belgischen Körperschaftsteuer beläuft sich auf 33,99%. Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von maximal € 322.500 gilt ein ermäßigter progressiver Steuersatz. Dieser Steuersatz beläuft sich auf:

  • 24,25 % im Bereich von € 0 bis € 25.000
  • 31 % im Bereich von € 25.000 bis € 90.000
  • 34,5 % im Bereich von € 90.000 bis € 322,500

Diese ermäßigten Sätze gelten jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens darf € 322.500 nicht übersteigen.
  • Es handelt sich um kein „Finanzunternehmen“.
  • Die Aktien des Unternehmens befinden sich nicht zu 50% oder mehr in der Hand eines oder mehrerer anderer Unternehmen.
  • Das Unternehmen darf zu Beginn des betreffenden Geschäftsjahrs keine Dividenden von mehr als 13% des ausgegebenen Aktienkapitals ausgezahlt haben.

Indirekte Steuern   

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, die letztlich der Endverbraucher trägt (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer). Diese Steuer wird in mehreren Stufen erhoben, nämlich bei jeder Transaktion im Prozess der Herstellung und des Vertriebs. Da auf jeder dieser Stufen die durch den Unternehmer auf seine Waren- und Dienstleistungseingänge geleistete Umsatzsteuer gegen die auf seine Waren- und Dienstleistungsausgänge zu zahlende Umsatzsteuer verrechnet werden kann, wird im Endeffekt jeweils nur die Wertschöpfung auf der betreffenden Stufe, d. h. der jeweils erwirtschaftete Mehrwert, besteuert.

Steuerpflichtige Transaktionen:

  • die Lieferung von Waren und Dienstleistungen
  • die Einfuhr von Gütern nach Belgien (Güter aus einem Land außerhalb der EU)
  • der in Belgien getätigte innergemeinschaftliche Erwerb von Gütern (Güter aus einem Mitgliedstaat der EU)

Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 21%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein teilermäßigter Umsatzsteuersatz von 12%, beispielsweise für Bezahlfernsehen oder für den sozialen Wohnungsbau. Für eine weitere Gruppe von Waren und Dienstleistungen gilt ein voll ermäßigter Umsatzsteuersatz von 6%. Dies sind Güter des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel und Medikamente) sowie beispielsweise Bücher, öffentlicher Verkehr, Konzerte oder Hotels.

Güter, die aus einem Land außerhalb der EU nach Belgien eingeführt werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, außer wenn einer der folgenden Sonderfälle vorliegt:

  • im Transit
  • zeitweiliger Import
  • in einem Zolllager unter Verschluss

Wenn Güter in einem privaten Zolllager unter Verschluss gehalten werden, fallen weder Zollgebühren, noch Verbrauchssteuern oder Umsatzsteuer an. Derartige Zolllager können an jedem beliebigen Ort in Belgien eingerichtet werden, für Güter aller Art, völlig ungeachtet des jeweiligen Werts, des Herkunftsort oder des endgültigen Bestimmungsorts.

 

puce Benchmarking
puceVeröffentlichungen

"Investieren in Brüssel-Pocket Guide"
Dieser Leitfaden bietet eine Übersicht zu den rechtlichen Bedingungen und zum Verfahren für die Einrichtung einer Niederlassung in Brüssel.

Kalender
This website is sponsored by the Ministry of the Brussels-Capital Region Denial of liability, copyright and privacy policy