
SteuerübersichtDirekte SteuernEin Investor, der eine Geschäftstätigkeit in Belgien aufnehmen möchte, kann entweder eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eröffnen oder auch als Selbständiger arbeiten. Die letztendliche Entscheidung wird auch durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden. Einkommensteuer
Als Steuerinländer gilt jede natürliche Person, deren Hauptwohnsitz oder deren wirtschaftlicher Interessenmittelpunkt sich in Belgien befindet. Steuerausländer unterliegen der belgischen Steuerpflicht dagegen nur für den Teil ihres Einkommens, der aus belgischen Quellen stammt. Ein besonderer Steuerstatus gilt für ausländische Führungskräfte, die nach Belgien versetzt werden oder die direkt von außerhalb Belgiens eingestellt werden (siehe „Steueranreize“). Die Steuerprogression bei der Einkommenssteuer für das Einkommensjahr 2006 (Veranlagungsjahr 2007) lautet wie folgt:
KörperschaftsteuerUnternehmen und sonstige gewinnorientierte juristische Personen, die ihren Hauptsitz, den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder den Sitz ihrer Geschäftsleitung in Belgien haben, unterliegen der belgischen Körperschaftsteuerpflicht. Diese Unternehmen unterliegen der belgischen Körperschafsteuerpflicht für ihre weltweiten Gewinne. Sofern das belgische Unternehmen allerdings Gewinne in einer ausländischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung erwirtschaftet, so sind diese Gewinne von der Steuerpflicht ausgenommen, wenn zwischen Belgien und dem betreffenden Land ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht. Ausländische Gesellschaften unterliegen u. U. der belgischen Körperschaftsteuerpflicht, wenn sie über eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Belgien tätig sind (dauerhafte Niederlassung). Der normale Satz der belgischen Körperschaftsteuer beläuft sich auf 33,99%. Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Gewinn von maximal € 322.500 gilt ein ermäßigter progressiver Steuersatz. Dieser Steuersatz beläuft sich auf:
Diese ermäßigten Sätze gelten jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Indirekte SteuernUmsatzsteuerUmsatzsteuer ist eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, die letztlich der Endverbraucher trägt (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer). Diese Steuer wird in mehreren Stufen erhoben, nämlich bei jeder Transaktion im Prozess der Herstellung und des Vertriebs. Da auf jeder dieser Stufen die durch den Unternehmer auf seine Waren- und Dienstleistungseingänge geleistete Umsatzsteuer gegen die auf seine Waren- und Dienstleistungsausgänge zu zahlende Umsatzsteuer verrechnet werden kann, wird im Endeffekt jeweils nur die Wertschöpfung auf der betreffenden Stufe, d. h. der jeweils erwirtschaftete Mehrwert, besteuert. Steuerpflichtige Transaktionen:
Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 21%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein teilermäßigter Umsatzsteuersatz von 12%, beispielsweise für Bezahlfernsehen oder für den sozialen Wohnungsbau. Für eine weitere Gruppe von Waren und Dienstleistungen gilt ein voll ermäßigter Umsatzsteuersatz von 6%. Dies sind Güter des täglichen Bedarfs (Nahrungsmittel und Medikamente) sowie beispielsweise Bücher, öffentlicher Verkehr, Konzerte oder Hotels. Güter, die aus einem Land außerhalb der EU nach Belgien eingeführt werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, außer wenn einer der folgenden Sonderfälle vorliegt:
Wenn Güter in einem privaten Zolllager unter Verschluss gehalten werden, fallen weder Zollgebühren, noch Verbrauchssteuern oder Umsatzsteuer an. Derartige Zolllager können an jedem beliebigen Ort in Belgien eingerichtet werden, für Güter aller Art, völlig ungeachtet des jeweiligen Werts, des Herkunftsort oder des endgültigen Bestimmungsorts.
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